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Seit dem 1. Januar 2020 gilt in der Schweiz das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG). Dieses reguliert die verschiedenen Dienstleistungen im Anlagebereich und soll den Anlegerschutz stärken. Während der zweijährigen Übergangsfrist haben wir unser Dienstleistungsangebot überarbeitet.

Unser bisheriges Modell der Wertschriftenaufbewahrung wird dabei abgelöst. Neu setzen wir auf eine partnerschaftliche Kooperation mit der Hypothekarbank Lenzburg AG. Sie können von deren Angebot im Anlagebereich profitieren und zwischen den Dienstleistungen «Solo» (Depotführung ohne Beratung) und «Maestro» (Vermögensverwaltung) auswählen.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen zu FIDLEG und zu den Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten. Bei Fragen zu unseren Dienstleistungen oder zu FIDLEG stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.